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Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Referendariat 3,50 € im Monat und nach dem Referendariat 0,5 % der A-Besoldung
Nein, bitte ändern Sie Ihren Status im Mitgliederbereich des BLLV: https://www.bllv.de/mitgliederbereich/
Spätestens zu Beginn Ihres Referendariats sollten Sie die Versicherungen abgeschlossen haben.
Generell gilt: je eher, desto besser. Beratungsintensivere Versicherungen, wie z.B. die private Krankenversicherung, benötigen teilweise eine längere Bearbeitungszeit. Außerdem können Ende Juli die Beratungstermine schon knapp werden.
Nein, bitte melden Sie sich auf der Homepage des BLLV-Wirtschaftsdiensts an: https://www.bllv-wd.de/kostenlose-diensthaftpflicht-und-schulhausschluessel-versicherung
(Fast) drei volle Jahre; z.B. wenn man im September 2024 mit dem Ref. beginnt, läuft die Haftpflicht vom 09.09.2024 bis 31.08.2027
Ja, das ist die Versicherungsgesellschaft, bei der die beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung läuft. Wir haben für die Zeit danach aber auch andere Anbieter, wie z.B. die Bayerische.
Ja, es handelt sich auch bei der beitragsfreien Versicherung um eine Familienversicherung.
Wenn Sie bei der Nürnberger Versicherung bleiben, dann kostet die Privathaftpflicht im Familientarif 63,40 EUR im Jahr, im Single-Tarif 32,97 € (Stand: 2024)
Ja, das geht sehr umkompliziert. Sie können uns einfach eine Mail schreiben. Wir erinnern aber auch rechtzeitig vor Ablauf und erfragen, ob Sie die Versicherung weiterführen möchten.
Ja, Sie können die Versicherung auch vorher schon abschließen. Jeder angefangene Monat kostet 5 EUR. Wenn Sie die Versicherung lange vor Ref.beginn benötigen, muss man individuell beurteilen, was die beste Lösung für Sie ist.
Ja, bei der Nürnberger sind Flugdrohnen ohne Verbrennungsmotor bis 5kg mitversichert.
Im Rahmenvertrag für Mitglieder im BLLV entsteht kein Mehrbeitrag durch die Umstellung auf Pangaea Life. Der Baustein für den Klimaschutz ist daher kostenlos.
Die Teildienstunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen bis auf die Hälfte des normalen Arbeitspensums gekürzt werden kann. Dementsprechend ist auch eine Kürzung der Besoldung möglich. Dieser Einkommensverlust kann über den Einschluss einer Teildienstunfähigkeit abgesichert werden. Wir empfehlen, diese Thematik innerhalb einer Beratung zu besprechen.
Wir empfehlen diese in jedem Fall, da Sie in den ersten 5 Dienstjahren von staatlicher Seite nicht abgesichert sind. Einzige Ausnahme ist ein Dienstunfall. Unsere Kolleginnen und Kollegen vom Außendienst beraten und informieren Sie gerne ausführlich dazu.
Entscheidend bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, dass diese ausschließlich aufgrund der Versetzungs- oder Entlassungsurkunde des Dienstherren leistet und keine eigenen Untersuchungen beantragt. Fehlt die Klausel, kann der Versicherer eigene Untersuchungen fordern, die die Bearbeitung in die Länge ziehen und im schlechtesten Falle zu einem anderen Urteil kommen.
Hier ist die Beratung des BLLV-Wirtschaftsdienstes zu empfehlen. Einige, wenige Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Widerruf. Wir raten dringend zu einer Überprüfung , damit Sie richtig abgesichert ins Referendariat starten können.
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung. Ich zahle nur den Beitrag für das Risiko. Man kann aber eine Version mit Gewinnbeteiligung wählen und erhält dann am Ende der Laufzeit Beiträge zurück. Hierfür wäre ein etwas höherer Beitrag zu bezahlen. Am Markt werden „Beginnerpolicen“ angeboten, die die Risikoversicherung mit einer Altersversorgung oder einem Sparvertrag verbinden. Die Beiträge dort steigen nach dem Referendariat oft exorbitant an, so dass diese kaum mehr zu bezahlen sind. Sinnvoller ist dann die Wahl zweier einzelner Verträge. Also die Dienstunfähigkeitsversicherung und einen Altersvorsorgevertrag. Falls im Laufe der Zeit mal „Engpässe“ entstehen, kann ich einen Vertrag ruhen lassen ohne den Risikovertrag zu stoppen. (Mutterschutz, Elternzeit, Immobilienfinanzierung, Trennung u.a.)
Ja, es gibt Gesundheitsfragen bzw. eine Gesundheitsprüfung. Das ist wichtig und entspricht dem Kollektivgedanken. Wenn z.B. bestehende schwere Krankheiten mitversichert würden, was der Fall wäre, wenn der Versicherer keine Gesundheitsfragen stellen darf, müsste für diese schweren Krankheiten das Kollektiv aufkommen. Für den Einen gut, für das Kollektiv schlecht. Für Mitglieder mit bestimmten Vorerkrankungen gibt es Alternativlösungen.
Es ist sinnvoll, die Dienstunfähigkeitsversicherung bereits im Studium abzuschließen. Der Beitrag ist aufgrund des niedrigeren Eintrittsalters geringer, gesundheitliche Erschwernisse wie z.B. Unfälle, Sportverletzungen oder Krankheiten, die in dieser Zeit entstehen können, führen nicht zu weiterführenden gesundheitlichen Prüfungen, bereits im Studium wäre ein fehlender Schutz existenzgefährdend.
Wenn man auf die Öffnungsaktion angewiesen ist, sollte man sich ebenfalls verschiedene Angebote einholen. Denn die Öffnungsaktion bedeutet, dass der Krankenversicherer die versicherte Person aufnehmen muss und maximal 30 % Zuschlag erheben darf. Deshalb ist es von Vorteil, wenn der Grundtarif beim Versicherer einen niedrigen Beitrag hat. Ebenso sollte man die Tarifleistungen vergleichen.
Hatten Sie in den letzen Jahren eine Operation am Knie, wurden Muttermale entfernt oder haben Sie eine Schilddrüsenunterfunktoin? Das sind nur einige Beispiele, wo es Risikozuschlag geben könnte.
Man sollte sich auf jeden Fall den Tarif ansehen und sich zu möglichen Alternativen beraten lassen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, muss aber nicht.
Wir empfehlen in der Regel, das Kind in der privaten Krankenversicherung mit aufzunehmen. Eine Prüfung der individuellen Situation ist auf jeden Fall notwendig, da hier einige Dinge zu berücksichtigen sind.
Finanziell kann sich ein Wechsel in jedem Fall lohnen, es gibt aber natürlich eine Gesundheitsprüfung. In einer individuellen Beratung spielen auch Aspekte wie Teilzeitarbeit u.a. eine Rolle.
Fragenkatalog, den Sie mit Ihrem Berater zusammen durchgehen sollten. Sie müssen nicht extra einen Arzt aufsuchen.
Hier muss die Situation betrachtet werden, ob sich der Ehemann im Angestelltenverhältnis befindet oder selbstständig ist.
Sobald die Kinder selbst versichert werden müssen, ist dies natürlich möglich. Falls sich Ihre eigene Situation ändert, kann die ebenfalls der Fall sein.
Bei der gesetzlichen KK muss man nichts einfrieren lassen, da die GKV jede Person aufnehmen muss, egal in welchem Gesundheitszustand. Hierbei ist nur wichtig, ob man berechtigt ist, in die GKV einzutreten. Sie haben vielleicht von der Anwartschaftsversicherung gehört. Mit dieser können Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand "einfrieren".
Dies ist eine Bonuszhlaung eines Versicherers, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnung einreichen. HIer gibt es große Unterscheide zwischen Versicherern, ob zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden oder nicht.
Alle Vorerkrankungen müssen geprüft werden, um eine Einschätzung durchzuführen. Eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden, wann es zu einem Risikozuschlag kommt.
Nein, gibt es nicht. Die private Krankenversicehrung enthält die Tarife, die Sie zu Beginn einer ausführlicheren Beratung auswählen. Besondere Leistungen wie Zahnersatz sind bereits enthalten.
Ja, aber eine genaue Prüfung empfiehlt sich.
Die genaue Situation muss betrachtet werden. Jedoch empfiehlt es sich in sehr vielen Fällen, auch in höherem Alter und mit Kindern.
Hier muss man mit der Bausparkasse in Verbindung treten und ein Formular für den Arbeitgeber anfordern und bei der Bezügestelle einreichen.
Über den Personalbogen.
Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet wurde. Diese Dienstzeit rechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis. Dazu zählt auch der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sonstige Ausbildungszeiten zählen nicht als Dienstzeit in diesem Sinne. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden nur anteilig gerechnet. Zeiten des Mutterschutzes werden so gerechnet, wie man vor den Mutterschutzfristen gearbeitet hat (bzw. Vollzeit). Elternzeit oder familienpolitische Beurlaubung wird mit „0“ angerechnet. Parallel dazu gibt es allerdings Kindererziehungszeiten für jedes Kind. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mind. 65% des entfallenden Nettoeinkommens, mind. 300 EUR und höchstens 1.800 EUR für mind. die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Nähere Infos finden Sie auf www.bllv.de.
Im Referendariat sind Sie Beamtin auf Widerruf. Somit sind Sie beihilfeberechtigt und sollten sich zumindest für diese zwei Jahre in der Regel auch privat krankenversichern.
Siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBhV3 - damit können Ehepartner und Kinder beihilfeberechtigt werden und somit auch in die private Krankenversicherung wechseln.
Als BLLV Mitglied sind Sie dienstrechtsschutzversichert. Der BLLV hat eine eigene Rechtsabteilung, die Sie im Streitfall beraten und verteten kann.
Der BLLV und sein Dachverband der BBB sprechen sich gegen die Möglichkeit der Option der GKV aus. Durch die dauernde Öffnung der Privaten Krankenversicherung besteht für alle Beamte die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen und damit die Vorteile aus PKV und Beihilfe zu nutzen. Weitere Infos auf der Homepage des BBB https://issuu.com/bbb-bayerischer-beamtenbund/docs/bbb-n_2017- 1_web_oa_es.
Grundsätzlich finden bei der Beihilfe keine Kürzungen statt. Es ist nur so geregelt, dass bei manchen Kosten ambulante ärztliche, zahnärztliche, kieferorthopädische und Heilpraktikerleistungen nicht vollständig zu 50 % übernommen werden. Dafür schließt man in der Regel sog. Beihilfeergänzungstarife ab.
Ja. Jegliche Zeiten im Beamtenverhältnis werden hier angerechnet.