Sterbegeldversicherung – Für Sicherheit, Würde und Entlastung

Als BLLV-Mitglied tragen Sie Verantwortung – für Ihre Schüler, Ihre Familie und für sich selbst. Wer Verantwortung übernimmt, denkt nicht nur an heute, sondern auch an morgen – an das, was bleibt, und an die Menschen, die einem nahestehen.

In einem so emotionalen Moment wie dem Verlust eines geliebten Menschen treten viele Fragen auf: Was ist zu regeln? Welche Entscheidungen müssen getroffen werden? Und wie sollen die Kosten getragen werden?

Über das eigene Lebensende zu sprechen, fällt vielen schwer. Es ist ein sensibles Thema, das man gerne aufschiebt – und gerade deshalb so wichtig ist. Denn wer rechtzeitig vorsorgt, entlastet seine Angehörigen und schenkt ihnen Sicherheit und Ruhe – für die schönen Erinnerungen.

Eine würdevolle Bestattung kostet heute – je nach Region und Gestaltung – im Durchschnitt zwischen 15.000 und 18.000 Euro. Selbst eine einfache Variante liegt laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter meist schon bei rund 5.000 Euro. Diese Ausgaben kommen oft unerwartet und können Angehörige stark belasten – emotional wie finanziell. Seit dem 1. Januar 2005 wird zudem kein gesetzliches Sterbegeld mehr gezahlt – weder von der gesetzlichen Krankenversicherung noch von der Beihilfe.
Die entstehenden Kosten müssen daher vollständig von den Hinterbliebenen getragen werden.

Als BLLV-Mitglied können Sie und Ihre Familienangehörigen gemeinsam mit unserem Partner VPV Versicherungen rechtzeitig vorsorgen.

Mit der VPV Sterbegeldversicherung Premium schaffen Sie Sicherheit und Ruhe für Ihre Familie – einfach, flexibel und ohne Gesundheitsprüfung.

Ihr persönliches Angebot können Sie ganz einfach hier anfordern, oder direkt online abschließen.

 

 

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Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Günstige Beiträge – passend zu Ihrer Lebensphase
  • Versicherungssumme von 2.000 € bis 20.000 €
  • Ausgleich von Teuerungsrisiken (Inflation) durch sehr gute Überschussbeteiligung
  • Schnelle und steuerfreie Auszahlung an Hinterbliebene oder Bestattungsunternehmen
  • Keine Gesundheitsprüfung – garantierte Aufnahme
  • Doppelte Leistung bei Unfalltod ab Versicherungsbeginn
  • Leistungsabruf bei schwerer Krankheit schon zu Lebzeiten

 

 

 

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