III Sterbegeld

Sterbegeldversicherung

Der Tod ist  ein Thema, über das selten offen gesprochen wird. Auch fällt es schwer, über das eigene Lebensende nachzudenken oder etwa für die eigene Bestattung Vorsorge zu treffen.

Aber es gilt zu bedenken: das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2005 komplett gestrichen. Dies gilt für die gesetzliche Krankenversicherung und die Beihilfe!

Die Bestattungskosten schwanken je nach Ort und Bestattungsart zwischen ca. 5000.- EURO bis 10.000.- EURO und auch mehr. Die emotionale Belastung bei einem Todesfall ist sehr hoch. Zusätzlich belastend ist es, wenn dann auch noch die Kosten zu einem finanziellen Problem für die Hinterbliebenen werden.

Als BLLV – Mitglied können Sie und Ihre Familienangehörigen eine Sterbegeldversicherung bis zu 12.500 EURO Versicherungssumme beantragen.

Mit unserem Partner VPV können Sie sich ganz einfach Ihr persönliches Angebot anzeigen lassen:

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Die wesentlichen Vorteile unseres Angebotes:

  • Niedrige Beiträge
  • Eintrittsalter 50 bis 75 Jahre (wenn Sie jünger oder älter sind, melden Sie sich gerne)
  • Keine Gesundheitsprüfung, dadurch garantierte Aufnahme
  • Versicherungssummen bis 12.500 EURO
  • Überschussbeteiligung
 

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