Fragen & Antworten

 

 

In der Mitgliedschaft des BLLV ist eine Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung enthalten. Bin ich jetzt automatisch versichert?

Nein, bitte melden Sie sich für die kostenlose Versicherung hier an: https://www.bllv-wd.de/diensthaftpflicht-und-schulhausschluessel-versicherung

Ist mein Hund in der Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung mit dabei?

Nein, leider nicht. Für Ihren Hund finden wir aber sicher auch die passende Versicherung

Ist auch eine Privathaftpflichtversicherung in der Mitgliedschaft enthalten?

Nein, aber durch unsere tollen Konditionen können wir Sie zu einem günstigen Preis super versichern. Und für Referendare bieten wir eine Privathaftpflichtversicherung für drei Jahre beitragsfrei an.  Für BLLV-Mitglieder im Ruhestand ist die Privathaftpflichtversicherung komplett kostenlos.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Diensthaftpflichtversicherung? Und was ist mit der Amtshaftpflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie in Ihrem Privatleben jemandem Schaden zufügen; die Diensthaftpflicht greift, wenn Sie während der Ausübung des Dienstes Schuleigentum oder auch die Schüler schädigen; die Amtshaftpflichtversicherung ist bei uns in der Diensthaftpflichtversicherung enthalten.

Ist mein/e Ehe- oder Lebenspartner/in in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert? Und was ist mit meinen Kindern?

Ja, bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Familienversicherung, wenn Sie den Familien-Tarif gewählt haben; d.h. Ihr/e Ehe- oder Lebenspartner/in ist mitversichert. Wenn Sie Ihre/n Lebenspartner/in mitversichern möchten, dann geben sie uns bitte Namen und Geburtsdatum der betreffenden Person. Kinder sind i.d.R. bis zum Ende der ersten Ausbildung bei Ihnen mitversichert. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Single-Tarif zu wählen.

Ich habe geheiratet und mein Ehepartner hat bereits eine Privathaftpflichtversicherung. Welchen Vertrag behalten wir?

Der ältere Versicherungsvertrag bleibt bestehen; den jüngeren können Sie vorzeitig kündigen.

Ich habe gehört, der BLLV bietet eine Rechtsberatung an. Kann ich die auch in Anspruch nehmen, wenn ich mich mit meinem Nachbarn streite?

Nein, die Rechtsabteilung ist Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Beratung in dienstlichen Angelegenheiten benötigen. Sie können über uns aber gerne eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die dann bei Problemen mit dem Nachbarn helfen kann.

Ich bin mit dem Ref. fertig. Was passiert mit der kostenlosen Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung und mit der Privathaftpflichtversicherung für Referendare?

Die Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung bleibt Ihnen erhalten und bleibt kostenlos, so lange Sie Mitglied im BLLV bleiben. Die Privathaftpflichtversicherung wird nach drei Jahren (2 Jahre Ref. und 1 Schuljahr) auf den dann aktuellen Tarif umgestellt. Sie erhalten dazu aber rechtzeitig ein Infoschreiben von uns.

Was passiert mit den Versicherungen, wenn ich aus dem BLLV austrete?

Bei Austritt aus dem BLLV erlischen sowohl die Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung als auch die Privathaftpflichtversicherung für Referendare. Bei allen anderen Versicherungen muss mit Beitragserhöhungen gerechnet werden. Wir machen Ihnen dazu aber gerne ein Angebot.

Wie spare ich eigentlich als BLLV Mitglied bei den Versicherungen?

Der BLLV Wirtschaftsdienst beitet Ihnen einen wirtschaftlichen Vorteil in Form von sog. Gruppenverträgen. Hier erhalten Sie ein Mehr an Leistung oder günstigere Beiträge.

Was ist der Unterschied zwischen der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Eigenheim, also das Gebäude an sich vor Schäden wie Feuer, Wasser, Sturm und Hagel. Mit der Hausratversicherung sichern Sie alles ab, was in dem Haus/der Wohnung drin ist: das Lieblingssofa, die antike Kommode von Oma, der teure Fernseher etc.

Brauche ich überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Als Beamter bin ich doch super abgesichert?

Leider nein. Auch als Beamter sollten Sie Ihre Arbeitskraft absichern.

Ich bin noch kein BLLV Mitglied. Kann ich mich trotzdem beraten lassen?

Sehr gerne. Auch, wenn Sie noch kein BLLV Mitglied sind, können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Von den tollen Konditionen können allerdings nur Mitglieder profitieren.

Was soll ich machen, wenn ich einen Schaden melden möchte?

Unter https://www.bllv-wd.de/schadensfall finden Sie erste Informationen sowie Schadensformulare. Sie können uns aber auch jederzeit anrufen.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag beim BLLV?

Über die genauen Beiträge informiert Sie gerne die Mitgliederverwaltung des BLLV. Viele weitere Infomationen finden Sie auf der Homepage des BLLV. Hier finden Sie auch Informationen zur Philosophie des BLLV und zu den vielfältigen Leistungen, die der BLLV in den verschiedensten Bereichen anbietet, wie die kostenlose Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten usw.

Ich komme jetzt ins Referendariat. Wo bekomme ich mehr Informationen?

Der BLLV bietet an jeder Uni Veranstaltungen mit dem Thema „Was erwartet mich im Referendariat?“ an. Dazu werden Experten aus den verschiedensten Bereichen eingeladen, die Sie ausführlich informieren. Des Weiteren bieten wir immer wieder Web-Seminare an, bei den Sie informiert werden.

Ich hätte gerne einen BLLV Kalender. Wo bekomme ich den?

Bitte schreiben Sie einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Kolleginnen aus der Versandstelle lassen Ihnen dann gerne die gewünschten Materialien zukommen.

Wie erreiche ich die Rechtsabteilung des BLLV?

Erste Informationen zur Unterstützung der Rechtsabteilung des BLLV finden Sie unter https://www.bllv.de/service/rechtsschutz/.

Ich habe eine Versetzung erhalten und möchte diese ungern annehmen? Kann ich hier etwas tun? Ich habe Fragen zur Besoldung / zur Ruhegehaltsberechnung? Ich habe Fragen oder Probleme zu einer Bewertung meiner Arbeit, wer kann mir hier weiterhelfen?

In diesen und vielen anderen Fällen hilft Ihnen die Abteilung Dienstrecht und Besoldung weiter. Die Ansprechpartner bzw Referenten in den Bezirken finden Sie unter https://www.bllv.de/service/infos-dienstrecht/bllv-experten/

Kann ich den BLLV-Mitgliedsbeitrag/Versicherungsbeitrag von der Steuer absetzen?

Dazu dürfen wir Ihnen leider keine Auskunft geben. BItte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.