
Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung
Kostenlose Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer Lehrtätigkeit grob fahrlässig verursachen.
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst genießen Sie bei der Ausübung Ihres Berufes den besonderen Schutz des Dienstherrn. Bei einem fahrlässig verursachten Schaden haftet der Freistaat Bayern für Sie. Nur wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen.
In einem Schadensfall wird also der Freistaat (in dessen Vertretung der Sachaufwandsträger) erst den Schaden ersetzen und dann prüfen, ob fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei fahrlässigem Verhalten übernimmt Ihr Dienstherr die Kosten, bei grob fahrlässigem Handeln springt Ihre Versicherung für Sie ein.
Kostenlose Schulhausschlüsselversicherung
Versicherungssummen:
30 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000 € für Vermögensschäden
100.000 € für das Abhandenkommen des Dienstschlüssels
5.000 € für Schäden am Eigentum der Schule
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Hinweis: Auch der Dienst-Laptop, den die Lehrer*innen bekommen haben, ist über die Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung abgesichert! Achtung: Private Laptops/Tablets sind über den Dienstherren nur versichert, wenn der oder die Dienstvorgesetzte deren Benutzung veranlasst oder dieser ausdrücklich zugestimmt hat. |
Egal, ob verbeamtet, angestellt, als Teamlehrkraft oder Verwaltungskraft. Alle BLLV Mitglieder können sich für die kostenlose Diensthaftpflicht- und Schulhausschlüsselversicherung anmelden.
Für Lehrer an Privatschulen mit privatem Arbeitsvertrag und für Erzieher,
die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, gilt: Sie erhalten ausschließlich eine
kostenlose Dienstschlüssel-Versicherung (Versicherungssumme: € 15.000 je Versicherungsfall).
Für Referendare im BLLV, die auch die beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung möchten, geht es hier weiter:
