Riester-Rente

Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf.
Wir erklären Ihnen, für wen wir eine Riester-Rente besonders empfehlen und für wen nicht.

Die Förderung wird ab 2018 aufgestockt.

Jeder Riester-Sparer erhält ab 2018 bis zu 175 Euro (bisher max. 154 Euro) Grundzulage. Die Kinderzulagen bleiben bei 300 Euro pro Kind. Wurde das Kind vor 2008 geboren, sind es 185 Euro.

Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass Sie 4% Ihrer Bezüge des Vorjahres (abzüglich der Zulagen, auf die Sie Anspruch haben) in den Vertrag einzahlen.

Eine Beamtin mit zwei KIndern bspw., die in der Elternzeit gar nicht oder nach der Elternzeit nur wenige Stunden arbeitet, zahlt nur 60 Euro (Mindestbeitrag) selbst und erhält 2 mal 300 Euro Kinderzulage und 1 mal 175 Euro Grundzulage. Trotz höherer Kosten der Riester-Verträge (im Vergleich zu herkömmlichen Altersvorsorgeverträgen) sollte sie diese 775 Euro nehmen. Diese Rendite ist nicht zu toppen.

Auch für unsere Lehramtsanwärter lohnt sich eine Riester-Rente. Auf Grund der geringen Bezüge ist die Rendite ebenfalls sehr gut. Zusätzlich erhalten alle unter 25 Jahren einen Bonus von 200 Euro.

Steuern sparen

Besserverdienende können Steuern sparen. Bis zu 2.100 Euro erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, zahlt das Finanzamt im Folgejahr die Differenz aus. Je höher der Steuersatz ist, umso mehr lohnt sich die Riester-Rente. Die Berechnung kann schwierig sein, vor allem bei Familien mit Kindern, bei denen beide Elternteile riestern. Die Kinderzulagen des einen verhindern oft die Steuerersparnis des anderen. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Steuerberater. Die Steuererklärung ist für die meisten Riester-Sparer ein Muss. Ohne die Förderung lohnt sich riestern nicht. Im Alter müssen die Zahlungen versteuert werden. Das ist aber meist kein Nachteil, da der Steuersatz in der Pension in der Regel niedriger ist, als während der aktiven Laufbahn.

Was sollten Sie noch wissen?

Die Riester-Rente ist relativ unflexibel. Sie dürfen sich höchstens 30% des Vertragsguthabens zu Pensionsbeginn auszahlen lassen, der Rest muss verrentet werden. Wenn Sie Ihren Vertrag vor Antritt der Pension kündigen, müssen Sie alle Förderungen zurückzahlen. Der Anbieter muss garantieren, dass zum Rentenbeginn alle Beiträge und alle Zulagen vorhanden sind. Das gibt Ihnen Sicherheit, kostet aber Rendite. Diese "Renditeeinbußen" können aber durch hohe Zulagen oder Steuervorteile mehr als ausgeglichen werden. Und die Sicherheit gibt´s noch obendrauf.

Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns.


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