Anwartschaft

auf die private Krankenversicherung

Ob am Anfang oder am Ende des Studiums: Eine der wichtigsten Absicherungen ist die Anwartschaft auf die private Krankenversicherung. Da fast alle Lehramtsstudenten verbeamtet werden, benötigst Du spätestens mit Beginn des Referendariats eine sogenannte beihilfekonforme Krankenversicherung.

Diese brauchst Du, da der Staat die Beamten mit der Beihilfe unterstützt und idR. 50% (je nach Familienstand) der privaten Krankenversicherungsbeiträge übernimmt. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhälst Du keine Beihilfe und musst den gesamten Beitrag selbst übernehmen.

Wir übernehmen die Kosten für BLLV-Mitglieder im Studium, um Euch während des Studiums zu entlasten und um Euch für den Rest des Lebens eine private Krankenversicherung zu ermöglichen.

 

 

Ein kleines Beispiel:

Anna, 23 Jahre alt studiert Lehramt für Grundschule im 6. Semester.

Anna erleidet beim Skiurlaub einen komplizierten Beinbruch, der operiert wird. Dabei erhält sie Metallschienen, die das Bein stabilisieren.

Ohne Anwartschaft müsste Anna hohe Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung zahlen oder sie zahlt den gesamten Beitrag in der gesetzlichen Versicherung selbst.

Mit der Anwartschaft hat Anna kein Problem. Sie kann problemlos mit Beginn des Referendariats in die private Krankenversicherung wechseln.

 

 

 

Der BLLV-Wirtschaftsdienst bietet allen BLLV-Mitgliedern im Studium die Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung kostenlos an.

Wir möchten damit die Bedeutung dieser wichtigen Versicherung unterstreichen.

Um den Abschluss der privaten Krankenversicherung nicht zu gefährden, sollten alle Lehramtsstudenten möglichst früh eine Anwartschaft abschliessen. Damit verhinderst Du Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung oder die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst übernehmen zu müssen.

Gerne erklären wir Dir die Details bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Zum Angebot