Haftpflicht-Versicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen und stellen ein absolutes Muss für jeden verantwortlichen Bürger dar.
Wie schnell einmal ein persönlich verursachter Schaden eintreten kann, ist jedem bekannt. Den wenigsten Menschen ist jedoch bewusst, dass man in solch einer Situation von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, unbegrenzt für den entstandenen Schaden zu haften. Und das mit dem privaten Vermögen! So kann schon eine kurze Unaufmerksamkeit leicht zum finanziellen Ruin des Schädigers führen.
Wir bieten Ihnen eine sehr gute Absicherung zu einem phantastischen Preis. Füllen Sie deshalb noch heute den Antrag zur Haftpflicht-Versicherung aus!
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Privathaftpflicht.
Die Diensthaftpflicht-Versicherung haftet für Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer Lehrtätigkeit grob fahrlässig verursachen.
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst geniessen Sie bei der Ausübung Ihres Berufes den besonderen Schutz des Dienstherrn. Bei einem fahrlässig verursachten Schaden haftet der Freitstaat Bayern für Sie. Nur wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind Sie "dran".
In einem Schadensfall wird also der Freistaat (in dessen Vertretung der Schulaufwandsträger) erst den Schaden ersetzen und dann prüfen, ob fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei fahrlässigem Verhalten übernimmt Ihr Dienstherr die Kosten, bei grob fahrlässigem Handeln springt Ihre Versicherung für Sie ein.
Die meisten Schulen verfügen über Schliessanlagen in unterschiedlichen Größen. Geht ein Schlüssel verloren, muss meistens die ganze Schließanlage ausgetauscht werden! Das kann für Sie sehr teuer werden. Wenn Sie also Ihren Schlüssel verlieren und nicht nachweisen können, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt haben, müssten Sie die entstehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Verfügen Sie jedoch über eine Schulhausschlüssel-Versicherung, haftet diese für Sie.