Das Fundament für Ihre Altersvorsorge: Die staatlich geförderte Riester-Rente

Die staatliche Förderung der Eigenvorsorge hat zum 01.01.2002 begonnen und baut sich stufenweise in vier Schritten auf.

Jahr

Maximal förderfähiger Beitrag

Jährliche Zulage          pro Person

Jährliche Zulage       pro Kind

Mindesteigen-Beitrag (einschl. Zulagen in % des Bruttolohnes)*

2002/2003

525 €

38 €

46 €

1 %

2004/2005

1.050 €

76 €

92 €

2 %

2006/2007

1.575 €

114 €

138 €

3 %

Ab 2008

2.100 €

154 €

185 €**

4 %

* in % des in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahres-Einkommen/Dienstbezüge, max. bis zum förderfähigen Beitrag (Spalte 2); Mindest-Gesamtaufwand zur Erlangung vollen Zulagen.

** für ab 01.01.2008 geborene Kinder 300 €

Die Förderung erfolgt durch Zahlung einer Zulage und gegebenenfalls durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Steuer.
Die Zulage wird – unabhängig von der Frage, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagengewährung im konkreten Einzelfall günstiger ist – von der zuständigen Stelle direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Steuerpflichtigen gezahlt, sofern Sie den erforderlichen Eigenbeitrag leisten. In Fällen, in denen der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger ist, wird die Differenz der Zulage und der steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug im Einkommenssteuerbescheid verrechnet. Diese Prüfung findet ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung durch das entsprechende Wohnsitzfinanzamt statt.

Zulagen

Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinder-Zulage zusammen. Bei Verheirateten steht jedem Ehegatten die Grund-Zulage gesondert zu, wenn beide Ehepartner pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-Versicherung oder Beamte sind. Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis, so wird auch für den anderen Ehegatten eine Zulage gezahlt, wenn für diesen ein eigener Vertrag besteht.
Die Kinder-Zulage wird für jedes Kind gewährt, für das der Steuerpflichtige Kindergeld erhält. Die Kinder-Zulage wird für jedes Kind nur einmal gewährt. Bei zusammen veranlagten Eltern wird die Kinder-Zulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater.

Förderfähiger Höchstbetrag

Gefördert werden Beiträge bis zu der in der Spalte 2 der vorstehenden Tabelle genannten Beträge von 525 € (in 2002) bis 2.100 € (in 2008) einschließlich der jedem Einzelnen zustehenden Zulagen.

Sonderausgabenabzug

Je nach Einkommenshöhe und Zahl der zu berücksichtigenden Kinder kann der mögliche Sonderausgabenabzug höher sein als die gewährte Zulage.

Mindest-Eigenbeteiligung

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen mindestens 1% (in 2002) bis 4% (in 2008) des Vorjahres-Bruttoeinkommens bzw der Dienstbezüge (max. bis zum förderfähigen Beitrag) abzüglich der Zulagen in einen Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt werden. Wer will, kann auch weniger ansparen, erhält dann aber nicht die volle Zulage, d.h. die Zulage wird entsprechend gekürzt.
Damit es in einzelnen Fällen nicht dazu kommen kann, dass keine Eigenleistung erfolgt und nur die Zulagen in den Vertrag eingehen, muss in jedem Fall ein Eigenbeitrag in den Zulagen-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beträgt mindestens 60,- € und variiert je nach Versicherungsge

Fragen und Antworten

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