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Auslandskrankenversicherung

Oft endet der gesetzliche Krankenversicherungsschutz schon an der Landesgrenze: Lediglich bei Reisen in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, haben Sie einen begrenzten Leistungsanspruch.

Aber auch wenn die gesetzliche Krankenkasse vorleistet, können Ihnen erhebliche Kosten entstehen!

Ob im Urlaub oder auf Studienreise: Unser Reise-Auslands-Versicherungsschutz ist weltweit Ihr zuverlässiger Begleiter, denn mit ihr sind Sie rundum abgesichert!

 

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