Die Privathaftpflicht-Versicherung gilt sowohl für Singles als auch für Familien einschließlich der Kinder. Sie können aber auch Ihre Lebensgefährtin oder Ihren Lebensgefährten anstelle eines Ehepartners kostenlos mitversichern lassen. Dafür benötigen wir lediglich Ihre beiden Namen und die Unterschriften.

Schützen Sie sich und Ihre Familie durch Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung vor Schadensersatzansprüchen und deren finanziellen Folgen! Ihre Haftpflicht-Versicherung leistet Schadensersatz bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte ab.

 

Was Sie im Schadenfall wissen sollten:

  • Melden Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen dem BLLV – Wirtschaftsdienst.
  • Zahlen Sie niemals einen verursachten Schaden selbst. Überlassen Sie die Schadensregulierung - wie bei der Autohaftpflichtversicherung - allein der Versicherungsgesellschaft.
  • Bitten Sie den Geschädigten, lädierte Gegenstände als Beweismittel aufzubewahren, z.B. zur Vorlage beim Gutachter.
  • Hält die Versicherung die Schadensforderung für unberechtigt, so wird sie rechtliche Schritte einleiten. Sie wird damit de facto zur Rechtschutzversicherung.

Beispiel

Unser Mitglied Frau S. verursachte als Fußgängerin den Sturz eines Radfahrers. Der Sturz führte zu einer Querschnittslähmung des Betroffenen. An Frau S. als Verursacherin wurden Forderungen in immenser Höhe gestellt: Behandlungskosten, Krankenhauskosten, Nachsorgekosten und eine lebenslange Rente für den Geschädigten. Dank ihrer privaten Haftpflicht-Versicherung konnte der finanzielle Ruin abgewendet werden.

Private Single-/ Familienhaftpflicht-Versicherung

 

Wir haben zwei Partner:

                                                                            

BBV Haftpflicht

 

Nürnberger Haftpflicht

                                                                                                               

 

Private Single-/ Familienhaftpflicht-Versicherung