Jeden von uns kann es treffen! Auch Sie können zum Pflegefall werden.
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf Sie und unter Umständen auch auf Ihre Kinder zu. Durch die Fortschritte in der Medizin und die dadurch gestiegene Lebenserwartung gehört die private Pflegeversicherung deshalb heute zur Grundabsicherung.
Auch wenn Sie als Beamtin/Beamter – noch – mit vorteilhaften Beihilfeleistungen rechnen können, für ein Leben in Würde wird es in der Regel als Pflegefall „eng“. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor, damit Ihr angespartes Vermögen nicht durch die hohen Pflegekosten verloren geht!

* Quelle: Statistisches Bundesamt
Definition zur Pflegebedürftigkeit sowie eine Übersicht der Pflegestufen finden Sie hier.
Hier sind noch einige Beispiele der DBV für Sie hinterlegt.
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