Die Diensthaftpflicht- und die Schulhausschlüssel-Versicherung sind für jede Lehrkraft unerlässlich.
Denn wie schnell kann einem eine grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung mit erheblichen Folgen für den anvertrauten Schüler zum Verhängnis werden oder ein verloren gegangener Schulhausschlüssel bringt einen finanziell in Bedrängnis.
Die Diensthaftpflicht- und die Schulhausschlüssel-Versicherung haftet für Schäden, die in Ausübung Ihrer Lehrtätigkeit grob fahrlässig verursacht werden. Die Versicherung übernimmt für Sie die gesamte Prüfung und Abwicklung des Schadensfalles und klärt die Kostenübernahme mit dem Dienstherrn.
10 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000 € für Vermögensschäden
50.000 € für das Abhandenkommen des Dienstschlüssels
5.000 € für Schäden am Eigentum der Schule
Diese beiden Versicherungen können Sie auch für Ihre Ehepartner/in, die als Lehrer oder Verwaltungsangestellter tätig sind abschliessen. Hierzu ist die namentliche Nennung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass für Lehrer an privaten Schulen und Erzieher, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, in der Regel eine Berufshaftpflicht-Versicherung über den Arbeitgeber besteht. Sie erhalten deshalb ausschließlich eine kostenlose Dienstschlüssel-Versicherung (Versicherungssumme: 15.000 €).