
Die Diensthaftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer Lehrtätigkeit ausüben.
Was Sie wissen sollten:
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst genießen Sie bei der Ausübung Ihres Berufes den besonderen Schutz des Dienstherrn: Bei einem fahrlässig verursachten Schaden haftet der Freistaat Bayern für Sie. Nur wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind Sie “dran“.
In einem Schadensfall wird also der Freistaat ( in dessen Vertretung der Schulaufwandsträger) erst den Schaden ersetzen und dann prüfen, ob fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei fahrlässigem Verhalten übernimmt Ihr Dienstherr die Kosten, bei grob fahrlässigem Handeln springt Ihre Versicherung für Sie ein.
Diese Versicherung können Sie als BLLV-Mitglied auch für Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten abschließen.
Kollege L. hat das Filmgerät seiner Schule bei einer Vorführung beschädigt, es entstehen Kosten von 450.- € ! Wenn Kollege L. grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. liest er grundsätzlich keine Gebrauchsanweisung oder nimmt an keiner Einführung teil) wird in der Regel seine Diensthaftpflicht die Kosten übernehmen.
Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden bis 10 Millionen € pauschal
Vermögensschäden bis 60.000,- €
Jahresbeitrag: 5,76 €