Wenn es um das Stichwort "Glas" geht, denkt zunächst fast jeder einmal an Fenster und Türen. Doch im Haushalt finden sich noch zahlreiche weitere Gegenstände aus Glas: Vitrinen, der Wintergarten, Spiegel, Duschkabinen u.v.m..
Um im Falle einer Beschädigung dieser Glas-Gegenstände, egal ob durch Ihr eigenes Verschulden, durch Unwetter oder gar durch Fremdverschulden wie beispielsweise Einbruch und mutwillige Zerstörung, nicht ganz allein auf dem Scherbenhaufen sitzenzubleiben, empfiehlt sich für Sie als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses der Abschluss einer Glasversicherung.
Gezahlt wird hierbei nicht nur der Ersatz zerstörter Scheiben und Glasplatten durch Verglasungen gleicher Art und Qualität, sondern auch die Kosten für Notverglasungen.
Um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten, füllen Sie bitte folgenden Fragebogen aus und senden uns diesen zu, oder Sie nutzen unser Online-Anforderungsformular. Eine Glasversicherung können wir Ihnen nur in Verbindung mit einer Hausratversicherung anbieten.