Herbst- und Frühjahrsstürme oder schwüle Hitze mit Unwettern in den Sommermonaten – die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes nehmen in den letzten Jahren immer weiter zu.

Welche Schäden schon ein einziger Sturm anrichten kann, hat der Orkan „Kyrill“ im Januar 2007 gezeigt. Mit Windböen bis zu 225 Stundenkilometern verursachte er Schäden von rund 2,4 Milliarden Euro. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen.

Starkregen

Besonders dort, wo Flüsse und Gewässer mehrere Kilometer entfernt liegen, rechnen die Wenigsten mit massiven Überschwemmungsschäden. Doch die Intensität von Starkregen nahm in den letzten Jahren deutlich zu – immer öfter werden Unwetter von sintflutartigen Regenfällen begleitet. Dabei können binnen weniger Minuten über 100 Liter Regen pro Quadratmeter fallen und großen Schaden anrichten.

 

Hat sich der Sturm gelegt, zählt für die Betroffenen vor allem: Wer zahlt was?

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausrat-Versicherung übernommen. Allerdings müssen bei einem Sturm Fenster und Türen verschlossen werden. Wer dies nicht tut, handelt grob fahrlässig und gefährdet seinen Versicherungsschutz.

Daneben sollten Sie vor einem Sturm Terrasse und Balkon abräumen und Gartenmöbel in Sicherheit bringen.

Auch Schäden durch Blitzschlag sind über die Hausrat-Versicherung abgedeckt.

Kurzschluss oder Überspannungsschäden müssen hingegen extra versichert werden.

Fällt ein Baum auf das Grundstück des Nachbarn, zahlt die Haftpflicht-Versicherung.

Fällt der Baum auf ein parkendes Fahrzeug oder ist dieses ganz oder teilweise vom Wasser zerstört, greift die Kasko-Versicherung des Fahrzeughalters. Auch hier darf man nicht grob fahrlässig handeln und z.B. trotz Unwetterwarnung sein Fahrzeug direkt am Flussufer abstellen.

Die Wohngebäude-Versicherung kommt für Schäden am Haus auf, die beispielsweise durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer entstehen.

Hier kommen Sie zu unseren Schadenformularen.

Voraus denken – elementar versichern

Schutz vor Gefahren wie Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsch sind nur über die Elementarschadenversicherung abgedeckt, diese ist nicht automatisch in der Wohngebäude enthalten. Prüfen Sie deshalb den Deckungsumfang Ihrer Wohngebäude-Versicherung und erweitern Sie diesen gegebenenfalls.

Schäden durch Rückstau sind bei uns in der Elementarversicherung (Komfortschutz) mitversichert. Rückstau entsteht, wenn bei extremen Regenfällen die Kanalisation die Wassermassen nicht vollständig aufnehmen kann und dadurch Keller oder tiefergelegene Gebäudeteile überflutet werden.

Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob in Ihrem Haus bereits eine Rückstauklappe eingebaut wurde. Wenn Sie noch keine Rückstauklappe haben, klären wir gerne mit dem Versicherer, ob diese für Sie notwendig ist.

Ob für ein Haus oder eine Wohnung eine Elementarschadenversicherung angeboten werden kann, hängt von der geographischen Lage des Gebäudes ab. Hierfür setzen die Versicherer seit Jahren ein nationales Zonierungssystem ein, das die Gebäude je nach Überschwemmungsrisiko in 4 Gefahrenzonen einteilt.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Wohngebäudeversicherung.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Hausratversicherung.

 

Gerne stehen wir für eine ausführliche und individuelle Beratung unter Tel: 089 286762 6 zu Ihrer Verfügung oder Sie senden uns einfach eine e-mail.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

 

Unwetter - Sturm- und Starkregenschäden